AGB

PiranhaClamp GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich 

Für den Geschäftsverkehr zwischen PiranhaClamp GmbH und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen, sofern vom Auftraggeber nach Erhalt dieser Allgemeinen Bedingungen nicht unverzüglich schriftlich Einsprache erhoben wird. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers vor, ausser PiranhaClamp GmbH würde diese ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Sie gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Bis zu einer ausdrücklichen gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einem einzelnen Auftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich verwiesen wird. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Begriffsdefinitionen 

Der Begriff «Auftraggeber» umfasst auch Käufer und Besteller.

3. Vertragsabschluss 

Aufträge und Bestellungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Angebote der PiranhaClamp GmbH in Katalogen und Preislisten sind verbindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn PiranhaClamp GmbH nach Eingang eines Auftrages oder einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

4. Preise

Alle Preise der Preislisten zu Katalogen und Prospekten sind verbindlich. Sie verstehen sich exkl. MWSt, ab Werk und unverpackt.

5. Zahlung

Der Werkpreis ist gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Der Besteller vergütet seine Zahlungen an die ihm von der Unternehmerin angezeigten Bankverbindung.

Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist bindend. Der Verzugszins beträgt 5%.

Die Mahngebühren betragen CHF 0.00 für die erste Mahnung (Zahlungserinnerung), CHF 20.00 für die zweite Mahnung und CHF 50.00 für eine allfällig dritte Mahnung.

6. Haftung der PiranhaClamp GmbH

6.1. Die Belieferung des Auftraggebers ausserhalb des Werkes erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

6.2. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und Rücktritt vom Vertrag sind seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.

6.3. Die Angaben und Abbildungen in den Prospekten und Katalogen der PiranhaClamp GmbH stellen keine Zusicherungen dar. Abweichungen sind zulässig.

6.4. Lieferungen sind unmittelbar nach Empfang der Ware durch den Auftraggeber zu untersuchen. Beanstandungen werden nur dann auf ihre Berechtigung geprüft, wenn sie innert 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und detailliert bei der PiranhaClamp GmbH eintreffen.

6.5. Ware, die einen Materialfehler und/oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird von der PiranhaClamp GmbH nachgebessert oder ersetzt, sofern die Mängelrüge gemäss Ziffer 6.4 rechtzeitig und gehörig erfolgt ist und seit der Abrufbereitschaft der Ware im Werk der PiranhaClamp GmbH weniger als ein Jahr verstrichen ist.

6.6. Jegliche weitergehende Gewährspflicht der PiranhaClamp GmbH wird wegbedungen und jegliche Haftung der PiranhaClamp GmbH ausgeschlossen. Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen.

7. Verzug

Steht die Ware der PiranhaClamp GmbH dem Auftraggeber im vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, ist der Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.

8. Versicherungen 

Die PiranhaClamp GmbH ist gegen Haftpflicht versichert. Der Abschluss von Sachversicherungen, insbesondere einer Transportversicherung, ist Sache des Auftraggebers.

9. Vertragsabänderung oder -ergänzung 

Andere Verpflichtungen als die im vorliegenden Vertrag schriftlich festgelegten gelten nicht. Zusätzliche, nachträgliche Vereinbarungen bedingen die schriftliche Form.

10. Erfüllungs- und Zahlungsort 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Baar.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung schweizerischen Rechts. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (WKR/CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der PiranhaClamp GmbH in CH-6340 Baar. Es ist der PiranhaClamp GmbH jedoch freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Auftraggebers anzurufen. 

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